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BAUGRUNDRISIKO
Der Bauherr erwirbt mit dem Grundstück automatisch die dem Untergrund innewohnenden – in der Regel unbekannten – Eigenschaften und Besonderheiten:
Das Baugrundrisiko
Zu den Baugrundrisiken gehören u.a.:
- wenig oder nicht tragfähige Böden (z.B. Torf, Schlick, Auffüllungen, weicher Lehm)
- ein hohes Grund-, Stau-, Schichten- oder Hangwasserniveau
- Gifte in Boden oder Grundwasser (Altlasten, Altablagerungen)
- Bruchgefährdungen durch Altbergbau, Karst oder ungünstige Böschungen
- Überflutungen durch Hochwasser oder Starkniederschläge
Nach § 645 BGB ist die Lieferung des geeigneten Baugrundes alleinige Angelegenheit des Bauherrn. Der Bauherr muss für das Baugrundrisiko lebenslang, in vollem Umfang einstehen.