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Der Bauherr erwirbt mit dem Grundstück automatisch die dem Untergrund innewohnenden - in der Regel unbekannten - Eigenschaften und Besonderheiten: |
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DAS BAUGRUNDRISIKO
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| Zu den Baugrundrisiken gehören u.a.: |
| - | wenig oder nicht tragfähige Böden (z.B. Torf, Schlick, Auffüllungen, weicher Lehm) |
| - | ein hohes Grund-, Stau-, Schichten- oder Hangwasserniveau |
| - | Gifte in Boden oder Grundwasser (Altlasten, Altablagerungen) |
| - | Bruchgefährdungen durch Altbergbau, Karst, ungünstige Böschungen |
| - | Überflutungen durch Hochwasser / Starkniederschläge |
Nach § 645 BGB ist die Lieferung des geeigneten Baugrundes alleinige Angelegenheit des Bauherrn. Der Bauherr muss für das Baugrundrisiko lebenslang, in vollem Umfang einstehen. |